Erstellt ein Nachlassgericht eine maschinelle Ausfertigung eines Erbscheins, gilt dieses als beglaubigte Abschrift. Dies hat das Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-3 Wx 200/20) entschieden. Ein Originalsiegel beziehungsweise eine Unterschrift ist hier nicht erforderlich, um die Echtheit des Dokuments zu belegen, so, das Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2020, Az. I-3 Wx 200/20 Quelle:dpa/DAWR/ab
Mit seinem Beschluss. 152- 22.12.2020 hat das VKS ( BGH- BG) erklärt, dass die Unterhalt für das Kind auch als Vorschuss von dem unterhaltspflichtigen Elternteil geleistet werden kann.
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.08.2018 - C161/17 – Veröffentlichung eines frei zugänglichen Fotos auf weiterer Website bedarf der Zustimmung des Urhebers - Fotografie wird durch Verwendung neuem Publikum zugänglich gemacht. Die Einstellung einer Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, darf auf einer anderen Website nur mit einer erneuten Zustimmung des Urhebers erfolgen. Denn durch ein solches Einstellen wird die Fotografie einem neuen Publikum zugänglich gemacht. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. quelle: www.kostenlose-urteile.de Die Höhe der Vertragsstrafe darf von der Höhe des Gesetzlichen Zinses abweichen. - so hat das VKS / das bulgarische BGH/ in seiner Entscheidung Nr. 93/27-10-2016, Handelsgerichtsache 1882/2015 entschieden. Das Gericht erinnert daran, dass die Vertragsstrafe nicht nur zum Schadensersatz, sondern auch zur Sicherung der Forderung dient. Daher darf die Vertragsstrafe höher, gleich oder niedriger als der gesetzliche Zins sein. Im Fall der Nichterfüllung hat den Gläubiger Anspruch auf gesetzlichen Zins gegen den Schuldner, falls die Parteien die Vertragsstrafe nicht vorgesehen hatten. Die Höhe des gesetzlichen Zins wird von der Regierung bestimm, und wird herangezogen.
Der Geschäftsführer ist verantwortlich gem. Art. 227b Abs. 2 Straffgesetzbuch BG, falls er nicht innerhalb 30 -tägigen Frist nach dem Einstellen der Zahlungen, das Insolvenzverfahren einleitet. Ein Beschluss der Gesellschaftersversamlung ist nicht Voraussetzung für die Erfüllung der Anmeldungspflicht des Geschäftsführers, so das VKS im Beschluss Nr. 5/22-12-2014 = Управителят и представителят на търговско дружество или кооперация е самостоятелен субект на престъплението по чл.227б, ал.2 от НК и следва да носи наказателна отговорност, ако в 30-дневен срок от спиране на плащанията не поиска от съда да открие производство по несъстоятелност. За изпълнението на това задължение не е необходимо да има изрично възлагане от колективен орган на управление. ВКС * ТЪЛКУВАТЕЛНО РЕШЕНИЕ № 5 , 22 декември 2014 година |